Ehegattensplitting: Weg mit dem antiquierten Steuerprivileg
Das Ehegattensplitting, das das Bundesverfassungsgericht 1957 abgesegnet hatte, zementiert bis heute steuerpolitisch den Vorrang des meistens männlichen Alleinverdiener-Vaters gegenüber der Ehefrau, die als Mutter die (unbezahlte) Arbeit als Hausfrau wahrnimmt. Dieses konservative Familienmodell ist längst überholt. Frauen müssen nicht nur steuerpolitisch die gleichen Chancen für die gestaltende Teilhabe an der Wirtschaft durch Erwerbsarbeit eingeräumt werden. Die freiwerdenden Finanzmittel durch die Streichung dieses Steuerprivilegs lassen sich für die Kindergrundsicherung vor allem zugunsten der derzeit benachteiligten alleinerziehenden Mütter verwenden. Dieses Steuerprivileg für einkommensstarke Familien zu konservieren, ist unverständlich. Gegenüber dieser Forderung nach steuerpolitischer Gerechtigkeit im Sinne eines emanzipatorischen Liberalismus blamieren sich insbesondere die Parteien, die sich dem Liberalismus verpflichtet fühlen und zugleich auf diesem Steuerprivileg bestehen.
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